Dr. Geipel war Interviewpartner/Gast/Experte diverser Fernsehbeiträge. Ein schönes Beispiel hierfür liefert die Sendung "Fakt ist...!" (Link zur Sendung).
Die Arbeiten von Dr. Geipel werden in diversen juristischen Kommentaren, Urteilen und Fachbüchern zitiert, die über gängige Suchmaschinen abgefragt werden können.
Daneben hat die Tagespresse in einer Vielzahl an Fällen über Dr. Geipel bzw. von diesem bearbeitete Fälle berichtet. Eine Pressemappe mit allen Artikeln kann in der Kanzlei eingesehen werden. Beispiele finden sich auch im Internet, z.B. der Artikel in der Süddeutschen Zeitung "Plötzlich reich".