Dr. Geipel Andreas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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 ...oder über die Kunst einen Prozess zu führen

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Ich bin seit mehr als 10 Jahren als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig. Meine gesamte Berufstätigkeit habe ich ausschließlich als Prozessanwalt ausgeübt und nicht etwa als Sachbearbeiter im Innendienst. Infolgedessen verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen in der Kunst der Prozessführung, d.h. Darstellung eines Problems oder Sachverhalts vor Gericht mit der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit des Erfolgs für den Mandanten. Oft werden Prozesse durch vermeidbare Fehler oder mangelnde Prozesstaktik verloren (so Richter am Amtsgericht München Dr. Günter Prechtel in seinem Buch „Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess“, 3. Aufl., Luchterhand Verlag, S. 1).  Richter Prechtel hat völlig Recht. Von größter Wichtigkeit ist für mich daher die Wahl der Prozesstaktik. Zwar wird gelegentlich behauptet, dass es verboten sei, Prozesstaktik anzuwenden. Das ist aber falsch. Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem sogar einen Anwalt wegen falsch gewählter Prozesstaktik haftbar gemacht (vgl. MDR 2003, S. 929).  Die Wichtigkeit der Prozesstaktik ergibt sich auch aus der weiteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ausführt,


„[Der Rechtsanwalt]  muß sein Verhalten so einrichten, daß er Schädigungen seines Auftraggebers, mag deren Möglichkeit  auch nur von einem Rechtskundigen vorausgesehen werden können, vermeidet…Allenfalls der beim Prozeßgericht zugelassene Rechtsanwalt kann die Vorzüge und Nachteile einer bestimmten Art der Prozeßführung aufgrund seiner Kenntnis der örtlichen und persönlichen Eigenarten des angerufenen Gerichts hinreichend zuverlässig abschätzen.“ (vgl. BHG IX ZR 209/89  im Internet nachzulesen unter http://db.zr-report.de - vgl. hierzu meine Linkliste)


Der unbefangene Leser kann daher die entscheidende Bedeutung der Prozesstaktik erkennen. Daher gilt für Prozesse, die ich führe:

„Dabei ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Mandanten über die Risiken der von ihm angewandten und von ihm zu verantwortenden Prozesstaktik aufzuklären (BGH NJW-RR 90, 1243), sowie den nach den Umständen für den Mandanten sicherersten und gefahrlosesten Weg zu gehen, um den erstrebten Erfolg zu erreichen (BGH NJW- RR 1990, 1241; NJW 1995 522; AnwBl. 1994, 34, 35)!“- so wörtlich Dr. Günter Prechtel in seinem Buch „Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess“, 1. Aufl., Luchterhand Verlag, S. 2)

Wegen meiner „Liebe“ zur Prozesstaktik habe ich in Fachzeitschriften Aufsätze zur Prozesstaktik veröffentlicht (vgl. den Menüpunkt „Publikationen“), die ihrerseits in dem Fachbuch zur Prozesstaktik von Richter Dr. Günter Prechtel in seinem Buch „Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess“, 3. Aufl., Luchterhand Verlag, S. 444, 445, 493, 495 verwertet wurden.