Dr. Geipel Andreas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Home Dr. Geipel
Über mich
Publikationen
Presse über mich
Kontakt
Impressum
Publikationen

Aufsätze:

Indizien- und Anscheinsbeweise in der Prozesspraxis

In der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) Ausgabe 10/2008 (dort Fach 13 S. 1503 ff) lege ich zusammen mit Prof. Dr. Alexander Nill und Prof. Dr. Robert Aalberts, beide University of Nevada/Las Vegas dar, wie der Anscheins- und Indizienbeweis in der Praxis gehandhabt werden kann. Wir schließen den Beitrag mit Hinweisen, wie eine Diskimminierung im Arbeitsrecht bewiesen werden kann. Der Beitrag kann hier nicht eingestellt werden, da das Urheberrecht beim Verlag liegt. Interessenten müssen sich daher mit dem Verlag in Verbindung setzen: www.zap-Verlag.de .

Die Verteidigung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Fachzeitschrift Strafverteidiger (StV) gebe ich in der Ausgabe 5/2008 auf S. 271 ff konkrete Hinweise an Strafverteidiger, welche besonderen Punkte in Sexualstrafverfahren zu beachten sind. Das ist deshalb besonders wichtig, da in diesen Fällen der Angeklagte um seine Existenz kämpfen muss und Aussage gegen Aussage steht. Meist führt dies jedoch nicht zu einem Freispruch, sondern zu einer Verurteilung. Der konkreten Verteidigungskonzeption kommt daher entscheidende Bedeutung zu. Das Urheberrecht liegt beim Verlag und kann über www.strafverteidiger-stv.de bezogen werden.

Verteidigungshinweise zum Umgang mit anthropologischen Identitätsgutachten

In Gerichtsverfahren kommt es oft zu einer Begutachtung, ob ein bestimmter Angeklagter die Person ist, von der ein Foto (z.B. Radarfoto, Überwachungskamera/ z.B. beim Bankraub) vorliegt. Der Sachverständige teilt dann mit, ob Identität nachgewiesen werden kann oder nicht. Die Gerichte übernehmen sodann das Ergebnis dieser Aussage des Sachverständigen. Die Rechtsanwältin Claudia Spies und ich stellen in der Zeitschrift Strafrechtsreport (StRR) in der Ausgabe 6/2007 auf S. 216-220 dar, dass derartige Gutachten nie objektive Aussagen ermöglichen und höchst zweifelhaft sind. Wir stellen weiter dar, mit welchen Argumenten dementsprechende Gutachten angegriffen werden können. Das Urheberrecht liegt auch hier beim Verlag und kann über www.strafrecht-online.de bezogen werden. Auch die Bewertung des Beitrages („eine für jeden Strafverteidiger empfehlenswerte Abhandlung“) kann über www.strafrecht-online.de bezogen werden

Die Problematik der Beurteilung der Zeugenaussage im ordentlichen Verfahren- oder praxisrelevante Irrtümer

Prof. Dr. Alexander Nill, University of Nevada/Las Vegas und ich stellen in der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) in der Ausgabe 8/2007 auf S. 250-253 dar, dass in der gerichtlichen Praxis oft falsche Kriterien zur Aussagebeurteilung verwendet werden. Der Praktiker kann damit eine gerichtliche Beweiswürdigung zu Fall bringen, in dem er die falsche Handhabung von vermeintlichen Aussagekriterien gegenüber dem Berufungsgericht darlegen kann. Das Urheberrecht liegt auch hier beim Verlag und kann über www.heymanns.com bezogen werden. Die Bewertung des Beitrages („eine lohnende Lektüre“) kann über www.anwalt24homepages.de abgerufen werden.

Die Analyse der Zeugenaussage im ordentlichen Verfahren

In der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) Ausgabe 15/2007 (dort Fach 13 S. 1449- 1458) lege ich zusammen mit Prof. Dr. Alexander Nill, University of Nevada/Las Vegas und Prof. Dr. Clifford Shultz, Arizona State University dar, welche Kriterien es zur Beurteilung einer wahren Aussage gibt. Gleichzeitig werden sog. Lügensignale dargestellt. Der Beitrag hilft daher jedem, der berufsmäßig Aussagen eines Gegenübers auf Wahrhaftigkeit beurteilen muss. Der Beitrag kann hier nicht eingestellt werden, da das Urheberrecht beim Verlag liegt. Interessenten müssen sich daher mit dem Verlag in Verbindung setzen: www.zap-Verlag.de . Die Bewertung des Beitrages kann über www.jurion.de abgerufen werden.

Der Vollbeweis durch das Unwahrscheinliche

In der Praxis kommt der Frage, wer was beweisen kann, große Bedeutung bei. In der Ausgabe 7/2007 der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs) weise ich an Hand von Urteilen des Bundesgerichtshofs darauf hin, dass es auch in seltenen Fallkonstellationen einen Anscheinsbeweis geben kann. Das ist von prozessentscheidender Bedeutung, denn vor Gericht gewinnt meist die Partei, die sich auf einen Anscheinsbeweis zu ihren Gunsten stützen kann. Der Beitrag findet sich auf S. 363 - 366 und kann über den Verlag bezogen werden: kontakt@anwaltverlag.de

Präklusion versus Prozesstaktik

In der Ausgabe 3/2007 (dort Fach 13 S. 1407 - 1418)  der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) lege ich zusammen mit dem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen Dr. Herbert Geisler und Prof. Dr. Alexander Nill, University of Nevada/Las Vegas dar, inwiefern der Anwalt im Prozess Informationen zurückhalten darf. Das Problem stellt sich immer dann, wenn der Gegner lügt. Der leugnende Gegner kann oft nur dann überführt werden, wenn man noch nicht vor der Verhandlung "alle Karten auf den Tisch" gelegt hat, sondern nur, wenn man in der Verhandlung bestimmte Informationen zur Überführung offenbart. Die zivilrechtlichen Gerichte lassen diese Information in der Verhandlung oft nicht zu, da man diese Information angeblich hätte früher vorbringen müssen. Diese Ansicht der Gerichte ist in dieser Pauschalheit falsch. Der Beitrag kann hier nicht eingestellt werden, da das Urheberrecht beim Verlag liegt. Interessenten müssen sich daher mit dem Verlag in Verbindung setzen: www.zap-Verlag.de

Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften als Taktik der Vergleichsverhandlung

In der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs) stelle ich zusammen mit Prof. Dr. Alexander Nill von der University of Nevada/Las Vegas dar, wie sich Menschen "unter Unsicherheit" generell zu entscheiden pflegen. Diese Erkenntnisse übertragen wir auf die typische Situation vor Gericht, dem Vergleich. Über diesen Beitrag wird bei www.Jurion.de ausgeführt, dass er praktische Anleitungen gibt, an denen es in der sonstigen Literatur nahezu fehlen würde. Interessanterweise verhalten sich Kläger zu ihrem eigenen Schaden zu vergleichsbereit, während sich Beklagte ebenfalls zu ihrem eigenen Schaden zu wenig vergleichsbereit zeigen. Der Beitrag findet sich in der Ausgabe 1/2007 auf S. 6-10 und kann über den Verlag bezogen werden: kontakt@anwaltverlag.de

Die geheimen contra legem Regeln im ordentlichen Prozess

In der Dezemberausgabe 2006 des Anwaltsblatts (AnwBl)  findet sich eine Abhandlung von mir, die sich mit dem Ablauf von Zivil- und Strafverfahren beschäftigt. Insbesondere teile ich der Öffentlichkeit hier mit, dass es in gerichtlichen Prozessen eine Vielzahl an ungeschriebenen Spielregeln gibt, die zwar zu beachten sind, aber sich nicht aus dem Gesetz ergeben, sondern dem Gesetz sogar widersprechen. Daher lautet der Titel: „Die geheimen contra legem Regeln im ordentlichen Prozess.“ Das Urheberrecht für diesen Beitrag wurde vom Verlag gekauft, so dass ich den Beitrag hier nicht einstellen kann. Interessenten müssen sich daher direkt mit dem Verlag in Verbindung setzen. Entweder über anwaltsblatt@anwaltverein.de oder über www.anwaltsblatt.de 

Die (wiederholte) Wiedererkennung an Hand eines Lichtbilds

In der Rechtszeitschrift des ADAC, „Deutsches Autorrecht“ (DAR), ist in der Augustausgabe ein Beitrag von mir im Jahre 2005 auf den Seiten 476 ff abgedruckt worden, der sich mit der Problematik der Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbildes beschäftigt. Das Urheberrecht für diesen Beitrag liegt beim Verlag, so dass er hier nicht mehr abgedruckt werden kann. Exemplare hiervon können ggf. bei Verlag bezogen werden (www.deutsches-autorecht.de bzw. dar@zentrale.adac.de). Der Titel des Beitrags ist: „Die (wiederholte) Wiedererkennung an Hand eines Lichtbildes“.

Modernisierung der Justiz?

In der Novemberausgabe der  „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (ZRP) aus dem Jahre 2003 ist auf S. 426 ein Beitrag von mir mit dem Titel „Modernisierung der Justiz?“, abgedruckt, der sich mit einem geplanten Vorhaben des Gesetzgebers beschäftigte, den Rechtsschutz der Bürger einzuschränken.  Tatsächlich konnte dieses Vorhaben des Gesetzgebers von Seiten der Anwaltschaft abgewehrt werden. Das Urheberrecht für diesen Aufsatz habe ich dem Verlag verkauft, so dass der Beitrag hier nicht veröffentlicht werden kann. Der interessierte Leser kann den Beitrag ggf. direkt über die Redaktion, ZRP@beck-frankfurt.de,  beziehen. Den Briefwechsel zwischen mir und den Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, des Bundesjustizministeriums und der Länderjustizministerien stelle ich interessierten Bürgern gegen Port- und Kopierkostenersatz  nach Anfrage gerne zur Verfügung.

Ist freie Beweiswürdigung willkürliche Beweiswürdigung

In der Aprilausgabe des Strafverteidigerforums (StraFO) aus dem Jahre 2005 befindet sich ein Beitrag von mir, der sich mit der Problematik der richterlichen Beweiswürdigung auseinandersetzt. Das besondere Anliegen dieses Beitrages war, zu zeigen, dass der Angeklagte oft willkürlich verurteilt werden kann. Der Titel lautete: „Ist freie Beweiswürdigung willkürliche Beweiswürdigung“ und ist auf den Seiten 135 ff abgedruckt. Leider gilt auch hier, dass das Urheberrecht hierfür vom Verlag gekauft wurde, so dass der Aufsatz hier nicht abgedruckt werden kann. Die Redaktion hat den Aufsatz aber als Leseprobe in das Internet eingestellt unter: www.ag-strafrecht.de/strafo/aufsatzstrafo0405.htm
Im übrigen kann der Aufsatz ggf. noch über den Verlag bezogen werden: kontakt@anwaltverlag.de

Die Wiederholung einer Beweisaufnahme nach neuem Berufungsrecht

Im Anwaltsblatt (AnwBl) des Jahres 2005 habe ich in der Maiausgabe einen Beitrag verfasst, der gerichtlich tätigen Anwälten Hinweise gibt, wie diese reagieren können, wenn sich der Prozessverlust in erster Instanz abzeichnet, aber eine realistische Chance besteht, den Prozess in zweiter Instanz durch eine erneute Beweisaufnahme doch noch zu gewinnen. Folgerichtig lautet der Titel, „Die Wiederholung einer Beweisaufnahme nach neuem Berufungsrecht“, und ist auf den Seiten  346 f abgedruckt. Auch hier gilt, dass das Urheberrecht beim Verlag liegt und eine Ausgabe daher über den Verlag bezogen werden muss. Entweder über anwaltsblatt@anwaltverein.de oder über www.anwaltsblatt.de