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dr.Geipel in einer Sendung über Fehlurteiledr.Geipel in einer Sendung über FehlurteileDr. Geipel wurde im Jahre 2012 von der Bundesrechtsanwaltskammer in die Vorschlagsliste der Kandidaten für die Wahl von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof aufgenommen. Das allein ist Zeichen herausragender juristischer Güte und Qualifikation, denn die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof wird mit der besonderen Sachkompetenz der dort zugelassenen Anwaltschaft begründet, so dass Interessenten für diese Funktion von ihrer regionalen Rechtsanwaltskammer und der Bundesrechtsanwaltskammer als Kandidaten empfohlen  werden müssen.


In der Wahl vom 29.Juli 2013 konnte Dr. Geipel aber nicht die notwendige Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so dass er weiter in München praktiziert.

Hier bearbeitet er Zivil- und Strafprozesse (falls erforderlich) bis zur Revision (in Strafsachen), Verfassungsbeschwerden und Wiederaufnahmen und verfügt

-    über eine fast zwanzigjährige praktische Erfahrung vor Gericht, ein Beispiel meiner Arbeit vor Gericht kann dem Artikel der Süddeutschen Zeitung "Verlockendes Vermögen" entnommen werden (Link zum Artikel),

-    eine umfassende wissenschaftliche Publikationstätigkeit (Publikationen) die sich mit Fragen der Prozesstaktik, der Lügenerkennung vor Gericht, den Ursachen und Möglichkeiten der Bekämpfung von Fehlurteilen befasst,

- eine akademische Lehrtätigkeit. An der Universität Passau wird als Dauerveranstaltung das Seminar von Dr. Geipel, "Beweise und Lügenerkennung vor Gericht" gelehrt (Link zur Universität). Das ist von besonderer Praxisrelevanz, denn Lügen vor Gericht kommen häufiger vor, als gemeinhin zu vermuten ist. 

-    Darüber hinaus unterrichtet Dr. Geipel Richter und Anwälte in diversen Weiterbildungsseminaren, so z.B. bei der Deutschen Richterakademie den Vortrag "Fehler in gerichtlichen Beweiswürdigungen" (Vortrag 13.7.2016), bei privaten Seminaranbietern "Der richtige Weg in die und in der Berufung" (Oktober 2016) oder "Die verlorene Kunst der neutralen Gesamtbeweiswürdigung aller Tatsachen und Beweise aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung- durch Verständigungsübung gesteigerte Fehlerquellen und Fehlurteilsrisiken bei der Beweiswürdigung (Juni 2013 bei den "Mainzer Strafrechtsgesprächen").

 

 

Telefon - München:


Dr. Geipel: 089 -230 88 20


E-mail:

info@geipel-ra.de